Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.06.2006

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1208
BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05 (https://dejure.org/2006,1208)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - IX ZB 169/05 (https://dejure.org/2006,1208)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - IX ZB 169/05 (https://dejure.org/2006,1208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mögliche Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und einer anwaltlichen Vertretung der Gegenpartei; Prozesskostenhilfe bei einer Insolvenzanfechtung durch einen Rechtsanwalt

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anwaltsbeiordnung bei PKH und anwaltlicher Vertretung der Gegenseite

  • zvi-online.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im massearmen Insolvenzverfahren auch bei Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Beiordnung eines Anwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH: Beiordnung eines RA, wenn Antragsteller selbst RA ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    PKH - Beiordnung im PKH-Verfahren auch für einen Rechtsanwalt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1881
  • ZIP 2006, 968
  • MDR 2006, 1246 (Ls.)
  • NZI 2006, 420
  • NZI 2007, 14
  • Rpfleger 2006, 476
  • AGS 2006, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05
    Auf die vom Landgericht für grundsätzlich gehaltene Frage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts auch dann im Sinne von § 121 Abs. 2 Fall 1 ZPO erforderlich ist, wenn der klagende Insolvenzverwalter zugleich Rechtsanwalt ist, kommt es im vorliegenden Fall also nicht an (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, z.V.b.).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02

    Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Anwaltszwang

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05
    Dies ist zwingend und gilt wie im Fall des Absatzes 1 (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 25. April 2002 - IX ZB 106/02, NJW 2002, 2179) auch dann, wenn die Partei selbst Rechtsanwalt ist.
  • AG Zittau, 15.04.2005 - 3 C 60/05

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05
    Dem Antragsteller wird für das Verfahren AG Zittau 3 C 60/05 Rechtsanwalt M. aus Dresden zu den Bedingungen eines in Zittau ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Streitfrage bisher nicht näher befasst, die Beiordnung eines auswärtigen nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts aber für zulässig erachtet (vgl. BGHZ 159, 370, 373; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 und vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, NJW 2006, 1881).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die

    Im Streitfall hat der Kläger als Insolvenzverwalter zudem nach § 121 Abs. 1 und 2 ZPO Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - IX ZB 106/02, NJW 2002, 2179; Beschluss vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, ZIP 2006, 968; Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., § 121 Rn. 9; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rn. 3), so dass er auch nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht verpflichtet wäre, selbst tätig zu werden.
  • LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 9 KR 75/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auf die Beschwerde der Klägerin ist daher dieser Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin zu gewähren (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. November 2005 - L 12 B 124/05 KA PKH -, Rn. 16 - 17, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 30. Januar 2006 - 4 Ta 36/05 -, Rn. 23, juris; BGH, Beschluss vom 06. April 2006 - IX ZB 169/05 -, juris).
  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 176/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    Nur im Anwendungsbereich des § 121 Abs. 2 ZPO kann sich überhaupt die Frage stellen, ob von der Beiordnung eines Anwalts abgesehen werden kann, weil die Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter ein bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, NJW 2006, 1597; v. 6. April 2006 - IX ZB 169/05, NJW 2006, 1881).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07

    Beiordnung eines wohnortnahen RA

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts aber für zulässig erachtet (vgl BGHZ 159, 370, 373; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 und vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, NJW 2006, 1881).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts aber für zulässig erachtet (vgl BGHZ 159, 370, 373; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 und vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, NJW 2006, 1881).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4152
OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06 (https://dejure.org/2006,4152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.06.2006 - 14 W 328/06 (https://dejure.org/2006,4152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 14 W 328/06 (https://dejure.org/2006,4152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Prozesskostenhilfeanwalts auf eine Terminsgebühr bezüglich noch nicht rechtshängiger Ansprüche aus einem Prozessvergleich

  • Anwaltsblatt

    § 121 ZPO, § 126 ZPO, § 45 RVG, § 48 RVG, § 56 RVG
    Terminsgebühr des PKH-Anwalts bei nicht rechtshängigen Ansprüchen

  • rechtsportal.de

    Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 182
  • FamRZ 2006, 1691
  • AnwBl 2006, 587
  • AGS 2006, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06
    Aus dem vom Landgericht zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2595 ) lässt sich nichts Entgegenstehendes ableiten.
  • OLG Koblenz, 19.05.2014 - 13 WF 369/14

    Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Auslegung des Bewilligungsbeschlusses im

    Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Anschluss an: OLG Köln (12. ZivS) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; entgegen: OLG Koblenz (14. ZivS) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS) AGS 2013, 350).

    Nach Ansicht des Senats kann aus diesem Umstand nicht (mehr) hergeleitet werden, dass dann regelmäßig eine Auslegung dahingehend nahe liege, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (vgl. z.B.: OLG Köln (12. ZivS.) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; a.A. z.B.: OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS.) AGS 2013, 350).

    Für den Senat ist entgegen der Gegenansicht (vgl. - ohne nähere Begründung - OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 sowie die weiteren Nachweise in OLG Dresden aaO. Tz. 10) auch nicht ersichtlich, dass die vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallkonstellation mit der vorliegenden nicht vergleichbar sei.

    Jedenfalls aber seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG im Zuge des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist der bisherigen Gegenansicht - u.a. auch OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691; im Übrigen vgl. den Meinungsstand zusammenfassend OLG Bamberg FamRZ 2011, 1605 und OLG Köln AGS 2013, 350 - nach Ansicht des Senats die Grundlage entzogen.

  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Auf der Grundlage eines solchen Erweiterungsbeschlusses, mit dem ohne nähere Begründung einem ebenfalls nur floskelhaft formulierten Ergänzungsantrag entsprochen wird, kann der beigeordnete Anwalt daher nur die Erstattung der Einigungsgebühr beanspruchen (entgegen OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691; OLG Köln AGS 2008, 247 und OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087).

    - Die Vorgaben von BGHZ 159, 263 seien von vornherein nicht einschlägig (OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691: Erstattung auch der Terminsgebühr; Musielak/Fischer, 7. Aufl., Rdn. 6 zu § 118 ZPO; hiergegen auch OLG München NJW-RR 2009, 1367).

  • OLG Koblenz, 10.12.2015 - 9 WF 931/15

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der

    Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe neben der Einigungsgegühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die Terminsgebühr zu ersetzen ist (vgl. u.a. OLG Koblenz 14 W 328/06; OLG Koblenz 7 WF 803/08; OLG Köln FamRZ 2014, 1875; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1416; OLG Nürnberg MDR 2011, 325).
  • LAG Niedersachsen, 10.08.2012 - 8 Ta 367/12

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss

    bb) Dagegen wird eingewandt, die Entscheidung des BGH sei nicht einschlägig (OLG Koblenz v. 06.06.2005 - 14 W 328/06, FamRZ 2006, 1691; OLG München v. 18.03.2009 - 11 WF 812/09, NJW-RR 2009, 1367; Musielak/Fischer, 7. Aufl., Rn. 6 zu § 118 ZPO).

    Deshalb könne neben der Einigungsgebühr die Festsetzung einer Verfahrensdifferenzgebühr von der Staatskasse verlangt werden (OLG München v. 18.03.2009 - 11 WF 812/09, FamRZ 2009, 1779; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, aaO § 48 Rn. 120) oder sogar die Terminsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen Ansprüche (OLG Koblenz v. 06.06.2006 - 14 W 328/06 - aaO; OLG Karlsruhe v. 09.07.2009 - 2 WF 33/09 - FamRZ 2009, 2114 ff.).

  • OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über

    Nach anderer Auffassung umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Vergleich neben der Vergleichsgebühr und der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen Ansprüche (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 14 W 328/06 - FamRZ 2006, 1691; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 2 WF 33/09 - FamRZ 2009, 2114 ff.).
  • OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer

    Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Koblenz (AGS 2006, 349) und vom OLG Köln (AGS 2007, 547) vertretenen Auffassung an, dass neben der 1, 5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG-VV nicht nur die 0, 8-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Ziff. 2 RVG-VV, sondern auch eine - nicht durch die Einigungsgebühr abgegoltene - 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV bei Einigung in einem gerichtlichen Termin oder aber nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG-VV bei einer auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten außergerichtlichen Besprechung gegen die Staatskasse festzusetzen ist.
  • OLG Koblenz, 15.10.2008 - 7 WF 803/08

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf eine

    Während das vom Beschwerdeführer zitierte OLG Bamberg (OLGR 2008, 662) nur die Einigungsgebühr als erstattungsfähig ansieht, gewähren das OLG Köln (FamRZ 2008, 707), das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 -, zitiert nach juris) und der 14. Zivilsenat - Kostensenat - des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 1691) auch eine Terminsgebühr, letzterer ausdrücklich neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Unternr.
  • KG, 03.06.2009 - 19 WF 40/09

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung im

    Von einer Prozesskostenhilfebewilligung "für einen Vergleich" oder "für eine Einigung" wird eine Terminsgebühr nicht erfasst (so zutreffend OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 750; OLG Bamberg JurBüro 1990, 203; Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).

    Eine unterschiedliche Behandlung einer entsprechenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist nicht gerechtfertigt (so zutreffend Mümmler JurBüro 1990, 203; Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08

    Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe zwar den Abschluss des Vergleichs auch über die Folgesache, nicht aber die im Zuge der vorangegangenen Erörterungen angefallene Terminsgebühr umfasste (vgl. OLG Saarbrücken 04.04.2008, 6 WF 19/08, OLGR 2008, 823; OLG Stuttgart 18.01.2008, 8 WF 12/08, JurBüro 2008, 306; OLG Köln 17.09.2007, 25 WF 204/07, AGS 2007, 547; OLG Koblenz 06.06.2006, 14 W 328/06, JurBüro 2006, 473).
  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07

    Terminsgebühr bei Mehrvergleich und Bewilligung der Prozesskostenhilfe für

    Es mag dahin stehen, wie diese Frage grundsätzlich zu entscheiden ist (bejahend OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691, das die Erstreckung auch auf die Terminsgebühr bezüglich der nichtsrechtshängigen Ansprüche als "folgerichtig" bezeichnet).
  • OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07

    Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung

  • OLG München, 18.03.2009 - 11 WF 812/09

    Vergütung des Rechtsanwalts: Protokollierung einer außerprozessual vorbereiteten

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung

  • OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
  • OLG Bamberg, 07.11.2007 - 2 WF 54/07

    Regelung des Umgangsrechts mit Kindern sowie Freistellung von

  • KG, 29.11.2016 - 25 WF 76/16

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Entstehen einer

  • OLG Dresden, 25.03.2014 - 22 UF 572/13

    Umfang der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich über nicht rechtshängige

  • OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 304/12

    Gebühren des in Kindschaftssachen beigeordneten Rechtsanwalts: Überschießender

  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 7 WF 41/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts

  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
  • OLG München, 10.06.2008 - 11 WF 927/08

    Rechtsanwaltsbeiordnung im Ehescheidungsverfahren: Vergütungsanspruch gegen die

  • OLG München, 17.03.2009 - 11 WF 741/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfallende Gebühren bei Erweiterung des PKH-Beschlusses

  • OLG Jena, 18.09.2009 - 3 WF 208/09

    Erstattung einer Terminsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe für den

  • OLG Jena, 02.10.2009 - 3 WF 269/09

    Entstehung einer Einigungsgebühr im Falle einer nicht der elterlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht